- 28.10.2011 Christine Spranger
- aktuelles Lichtbild
- abgelaufenen Ausweis
In Deutschland gilt der Personalausweis als staatliches Dokument. Damit können Sie sich ausweisen. Deshalb sollten Sie ihn eigentlich immer dabei haben. Auf alle Fälle sind Sie verpflichtet, diesen bei Verkehrskontrollen oder, wenn Sie ins Ausland reisen, beispielsweise auf Flughäfen beim Einchecken, vorzuzeigen. Ein abgelaufener Ausweis ist dann hinderlich.
Warum muss ein abgelaufener Ausweis regelmäßig erneuert werden?
- In Deutschland besagt das Gesetz, dass alle Personen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, einen gültigen Personalausweis beantragen müssen. Bis zum Alter von 24 Lebensjahren ist dieser Ausweis immer nur für eine Dauer von bis zu sechs Jahren gültig. Danach sind Sie verpflichtet, Ihren Ausweis jeweils alle zehn Jahre wieder erneuern zu lassen.
- Eine regelmäßige Erneuerung ist deshalb wichtig, weil sich Ihr Äußeres ja auch über einen längeren Zeitraum hinweg verändert. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, dann ist Ihr Foto ja auch nicht mehr aktuell. Sie sehen mit 50 Jahren sicherlich nicht mehr so aus wie mit 30 Jahren.
- Sie sind also gesetzlich verpflichtet, immer einen aktuellen Ausweis mit sich zu führen. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, dann könnte es passieren, dass Sie beispielsweise in eine Verkehrskontrolle geraten und Ihre Papiere vorzeigen müssen. Bei einem nicht mehr gültigen Ausweis könnte es zu einem Bußgeld für Sie kommen, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
- Überprüfen Sie deshalb regelmäßig das Ablaufdatum Ihres Ausweises. Das Datum steht unter "gültig bis".
So verlängern oder erneuern Sie Ihr Dokument
- Es ist ganz einfach für Sie, den Ausweis verlängern zu lassen. Sie suchen hierfür das zuständige Einwohnermeldeamt Ihrer Ortsgemeinde auf. Planen Sie immer zwischen 10 bis 30 Tagen ein. So lange braucht Ihre Behörde in der Regel, um die Verlängerung auszuführen. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um Ihren Ausweis.
- Beim Einwohnermeldeamt muss der alte, abgelaufene Ausweis zurückgegeben werden. Bringen Sie für das neue zu beantragende Dokument auch Ihr aktuelles Lichtbild mit. Hier schreibt das Gesetz die Maße von 45 mm auf 35 mm vor. Auch sollen die biometrischen Vorgaben für Porträts eingehalten werden. Ihr Fotograf kümmert sich darum. Tragen Sie beim Fotografen auch keine Kopfbedeckung.
- Für die Ausstellung des neuen Ausweises entsteht eine Gebühr von 22,80 Euro für Personen, die bis zu 24 Jahre alt sind, alle anderen müssen 28,80 Euro dafür berappen.