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Abgaswarnleuchte - das müssen Sie beachten

So funktioniert die Abgaswarnleuchte korrekt.
So funktioniert die Abgaswarnleuchte korrekt. © Torsten Oeltjen / Pixelio
Immer noch wissen viele Autofahrer nicht, was es mit der Abgaswarnleuchte auf sich hat. Machen Sie sich schlau, um Fehler zu vermeiden.

Verschiedene Anzeigen der Abgaswarnleuchte - Wissenswertes

Schauen Sie in das Handbuch Ihres Autos, denn es gibt verschiedene Systeme bei der Abgaswarnleuchte:

  • Leuchtet Sie, während der Motor läuft, liegt immer eine Störung vor. Die tatsächlichen Abgaswerte stimmen nicht mit den Sollwerten überein.
  • Die Abgaswarnleuchte ist Teil des On-Board-Diagnose-Systems, dieses ist seit dem Baujahr 2001 für Pkw mit Ottomotoren und für solche, mit Dieselmotoren ab 2004 vorgeschrieben. Ab diesem Baujahr ist die Leuchte so geschaltet, dass Sie ähnlich wie die Batterieleuchte und die Öldrucklampe bei der Zündung aufleuchtet und erlischt, wenn der Motor läuft. Das dient der Funktionskontrolle. Leuchtet sie also nicht auf, wenn Sie bei diesen Fahrzeugen den Motor starten, liegt ein Fehler vor.
  • Haben Sie ein älteres Fahrzeug, kann es sein, das es diese Leuchte nicht gibt bzw. diese nur im Fahrbetrieb aufleuchtet, wenn die Abgaswerte nicht stimmen. Schauen Sie im Handbuch nach, wie es sein soll. Achten Sie darauf, ob die Abgaswarnleuchte funktioniert, wie es im Handbuch angegeben ist.

Fehlerprotokoll - das sollten Sie bezüglich der Warnleuchte beachten

  • Sollte die Abgaswarnleuchte während der Fahrt leuchten bzw. nicht wie vorgesehen, wenn Sie die Zündung anschalten, sollten Sie eine Fachwerkstatt aufsuchen, denn das Fehlerprotokoll muss ausgelesen werden. Alles andere währe nur ein Ratespiel.
  • Erst das Fehlerprotokoll gibt einen Hinweis, wieso die Abgaswarnleuchte eine Störung anzeigt. Je nach Fehler können Sie diesen selbst beheben.
  • Bei der HU kann es manchmal zu Verwirrung führen, wenn Sie ein Fahrzeug vorführen, bei dem die Abgaswarnleuchte nicht aufleuchtet, wenn die Zündung angeschaltet wird. Halten Sie am besten das Handbuch bereit, damit der Prüfer sich überzeugen kann, dass dies normal ist, oder besorgen Sie sich eine Bestätigung vom Hersteller bzw. der Fachwerkstatt.

Seit dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung Teil der HU, Sie bekommen also keine HU-Plakette, wenn mit der Abgaswarnleuchte etwas nicht stimmt. Ist Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2006 gebaut worden, kann die Abgasuntersuchung sogar entfallen, wenn der Fehlerspeicher der OBD entsprechend ausgelesen werden kann. Die Leuchte ist also ein wichtiger Bestandteil Ihres Fahrzeuges.

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