Abgabe der Einkommensteuererklärung - wie Sie die Frist verlängern

Einkommensteuererklärung: Lassen Sie das Finanzamt nicht warten. Einkommensteuererklärung: Lassen Sie das Finanzamt nicht warten.
Alle Jahre wieder steht die Einkommensteuererklärung ins Haus. Doch nicht immer reicht die Abgabefrist, um die Erklärung rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Eine Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung ist ganz einfach.
Anna-Maria Schuster
07.01.2011 Anna-Maria Schuster
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Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Personen, die veranlagungspflichtig sind und denen, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben können.

Einkommensteuererklärung - dann muss sie sein

  • Arbeitnehmer sind nur dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft: Mehr als 410 Euro des Arbeitslohns wurden nicht versteuert, der Arbeitnehmer hatte mehrere Arbeitgeber, die Summe der Lohnersatzleistungen übersteigt 410 Euro, ein Ehepartner wurde nach Lohnsteuerklasse V oder VI besteuert, wenn ihnen ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde und Sie mehr als 10.200 bzw. zusammen veranlagte Ehepartner mehr als 19.400 Euro verdient haben, wenn bei getrennt lebenden Eltern der Freibetrag des Sonderbedarfs für die Ausbildung der Kinder nicht jeweils hälftig aufgeteilt wurde, Ihr Lohn über mehrere Jahre ermäßigt besteuert wurde, Sie arbeitslos waren, aber andere Einkünfte hatten, wenn Sie von einer selbstständigen Tätigkeit in ein Anstellungsverhältnis gewechselt haben.
  • In einem dieser Fälle sind Sie verpflichtet, die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai eines jeden Jahres abzugeben.
  • In allen anderen Fällen, also z.B. als einfacher, unverheirateter und kinderloser  Arbeitnehmer, können Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben. Dann haben Sie ohnehin eine Frist von vier Jahren ab dem veranlagten Arbeitsjahr. Diese Frist ist in keinem Fall verlängerbar.

Verlängerung der Frist

  • Trifft einer der oben genannten Gründe auf Sie zu und Sie haben die Einkommensteuererklärung nicht in der Frist eingereicht, erhalten Sie zunächst eine Mahnung Ihres Finanzamtes, in der ihnen eine Frist für die Einkommensteuererklärung auferlegt wird. Reichen Sie ihre Erklärung auch jetzt nicht ein, legt das Finanzamt endgültig ihren Steuerbescheid fest. Sie haben zwar noch eine Einspruchsfrist, doch wenn Sie die verstreichen lassen, müssen Sie sich mit dem Bescheid zufrieden geben.
  • Das können Sie verhindern, wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dazu genügt es einen schriftlichen Antrag in einfacher Form an ihr Finanzamt zu schicken. Hierin sollten Sie den Grund für eine Verlängerung der Frist erwähnen, z.B. wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung. In diesem Schreiben sollten Sie selbst die Frist angeben, in der Sie die Steuererklärung nachreichen.
  • In der Regel meldet sich das Finanzamt nicht noch einmal bei ihnen, sodass Sie davon ausgehen können, dass ihre Frist akzeptiert wird.
  • Falls Sie einen Steuerberater haben, entfällt der Antrag auf Fristverlängerung. Sie haben bis zum Jahresende Zeit ihren Antrag beim Finanzamt einzureichen.
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