Alle Kategorien
Suche

Ab wann kann man Wohngeld beantragen?

Geringverdiener können Wohngeld beantragen.
Geringverdiener können Wohngeld beantragen.
Wenn Sie nur wenig verdienen, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeinde Wohngeld zu beantragen. Die Höhe wird in jedem Fall individuell berechnet, Sie können aber auch schon vorher prüfen, wann es sich lohnt, einen Antrag zu stellen.

Wohngeld können Sie bei geringem Einkommen beantragen

  • Wohngeld können Sie beantragen, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben und einen Zuschuss zu Ihrer Miete oder zu den Kosten Ihres Hauses benötigen. Wenn Sie zur Miete wohnen, nennt sich diese Leistung Mietzuschuss, wenn Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, zahlt man Ihnen einen Lastenzuschuss.
  • Einen Antrag können Sie nicht stellen, wenn Sie sich in Ihrer ersten Berufsausbildung befinden oder gerade Ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten. Für diese Gruppen sind andere Leistungen vorgesehen. Auch wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder anderer staatlicher Leistungen sind, können Sie kein Wohngeld beantragen, weil in diesen Zahlungen schon die Kosten für die Unterkunft eingerechnet wurden.
  • Ab wann das Wohngeld gezahlt wird, richtet sich nach dem Tag der Antragstellung. Wenn Ihnen Wohngeld bewilligt wird, bekommen Sie es ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
  • Die Höhe Ihres Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben, nach dem Familieneinkommen und nach der Höhe der Miete beziehungsweise den Kosten Ihres Eigentums.
  • Die Formulare für einen Wohngeldantrag bekommen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde. Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Vermieters und Nachweise über das gesamte Einkommen, das Sie haben, mit abgeben. Dazu gehören neben der Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder einem Bescheid der Arbeitsagentur auch Nachweise über Pflegegeld, Unterhaltszahlungen und alle anderen Arten von Einkommen.
  • Wann es sich für Sie lohnt, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, können Sie auch in der aktuellen Wohngeldtabelle nachlesen, die Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden. Dort kann man sehen, bis zu welcher Einkommenshöhe überhaupt Wohngeld gezahlt wird.
  • Dort findet sich ebenfalls eine Tabelle über die Mietenstufen. Das sind die Höchstbeträge, die als Wohngeld gezahlt werden und die in jeder Gemeinde unterschiedlich sind. Sehen Sie deshalb in der Liste nach, zu welcher Mietenstufe Ihr Ort gehört, damit Sie wissen, wie viel Wohngeld Sie maximal bekommen.
Teilen: