Alle Kategorien
Suche

Ab wann ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie die ver.di dabei hilft

Sie können von dem Netzwerk und der Erfahrung der ver.di profitieren.
Sie können von dem Netzwerk und der Erfahrung der ver.di profitieren.
Ein Betriebsrat ist gerade in größeren Unternehmen wichtig bei der Interessensvertretung der Mitarbeiter. Wenn Sie vorhaben, einen solchen Rat zu gründen, kann Ihnen die ver.di dabei helfen. Doch hierfür sollten Sie zunächst wissen, ab wann Sie einen Betriebsrat gründen können.

Ab wann Sie einen Betriebsrat gründen können

  • Wann Sie einen Betriebsrat gründen können, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Erst ab einer Größe von mindestens 5 wahlberechtigten Beschäftigten können Sie eine Arbeitnehmervertretung gründen. Bis zu einer Unternehmensgröße von 20 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht die Vertretung aus einer Person.

  • Ab 20 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern werden mehrere Personen zur Interessensvertretung eingesetzt. Ab 200 wahlberechtigten Beschäftigten muss ein professioneller Betriebsrat eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein oder mehrere Mitglieder des Rates dauerhaft von der Arbeit freigestellt werden müssen, um sich ganz der Interessensvertretung der Mitarbeiter zu widmen.

  • Wahlberechtigt sind allerdings nicht alle Mitarbeiter. Leitende Angestellte sind von der Wahl ausgeschlossen. Ebenfalls nicht wahlberechtigt sind Mitarbeiter unter dem 18. Lebensjahr sowie Leiharbeiter, die kürzer als drei Monate im Betrieb arbeiten. Zu den wahlberechtigten Mitarbeitern gehören alle übrigen Beschäftigten, egal ob Vollzeitkräfte, Auszubildende, Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte oder Außendienstmitarbeiter. Wann die Mitarbeiter in den Betrieb gekommen sind, ist hierfür nicht von Belang.

So kann Ihnen die ver.di helfen

Möchten Sie einen Betriebsrat gründen, kann Ihnen die ver.di einiges an Unterstützung geben, damit der Start ohne große Komplikationen glückt.

  • Wenn Sie sich als Mitarbeiter an die Gewerkschaft ver.di wenden, kann diese eine professionelle Wahlversammlung in Ihrem Unternehmen abhalten. Der Vorteil für Sie ist, dass die Identität derjenigen, die den Betriebsrat gründen möchten, anonym bleibt. Dies ist sinnvoll, denn nicht alle Chefs sind von der Idee begeistert, eine Arbeitnehmervertretung im Haus zu haben.

  • Je nach Unternehmensgröße gibt es drei Wahlverfahren. Gibt es schon ein Rat in Ihrem Unternehmen und es sind weniger als 50 Mitarbeiter, kann mithilfe der ver.di ein vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren abgehalten werden. Solle bei gleicher Unternehmensgröße kein Betriebsrat vorhanden sein, wird in der Regel ein vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren durchgeführt. Bei Unternehmen ohne Arbeitnehmervertretung und mit mehr als 50 Beschäftigten kommt es zu einem normalen Wahlverfahren.

  • Ist die Wahl geglückt, sprich stehen die Arbeitnehmervertreter fest, helfen Ihnen die Betriebsratsbetreuer der ver.di bei der weiteren Organisation. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch vorher ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren, bei dem Ihnen die Vorgehensweise genau erläutert wird.

Teilen: