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Wohngeld für Studenten ohne BAföG - so stellen Sie den Antrag

Studenten können Wohngeld beantragen.
Studenten können Wohngeld beantragen.
Als Student können Sie nur Wohngeld für Ihre Kinder bekommen oder wenn Sie selbst nachweislich keinen Anspruch auf BAföG haben. Den Antrag müssen Sie auf der zuständigen Wohngeldstelle holen, in sauberer Schrift ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen wieder dort abgeben. Manche Nachweise können auch gesondert abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen sechs und acht Wochen.

Wohngeld für Studenten ohne Bafög

  • Wohngeld können nur Studenten ohne Bafög-Anspruch beantragen. Keinen Anspruch auf BAföG haben Studenten, wenn sie einer Ausbildung nachgehen, die nicht förderungswürdig ist. Studenten, die das BAföG vollständig als Darlehen ausgezahlt bekommen und das zulässige Alter oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben, haben ihren Anspruch auf BAföG ebenfalls verwirkt. Gleiches gilt für ausländische Studenten, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen.
  • Kinder von Studenten, die mit BAföG gefördert werden, haben ebenfalls einen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie nicht selbst BAföG beziehen.

Die richtigen Anlaufstellen für Ihren Wohngeldantrag

  • Den Wohngeldantrag bekommen Sie auf der zuständigen Wohngeldstelle, in kleineren Gemeinden sind die Anträge auch im Rathaus zu erhalten. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Zahlung erst ab dem Tag der Antragstellung erfolgen kann. Die Bearbeitungszeit von Wohngeld für Studenten ohne Bafög beträgt zwischen sechs und acht Wochen.
  • Achten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf eine leserliche Schrift, vermeiden Sie Fehler und bleiben Sie bei allen Angaben wahrheitsgetreu. Bei Fragen können Sie das Wohngeldamt telefonisch kontaktieren oder den Antrag persönlich abgeben und Unklarheiten beseitigen.

Beantragung von Wohngeld für Studenten ohne Bafög

  • Nachweise, die noch in Bearbeitung sind, können Sie auch noch im Nachhinein und nicht direkt bei der Antragstellung einreichen. In jedem Fall benötigen Sie Ihren Mietvertrag oder eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie eine Eigentumswohnung haben. Sind Sie nebenher erwerbstätig, müssen Sie auch Ihre Verdienstbescheinigungen vorlegen, meistens genügen die letzten drei Lohnabrechnungen. Bekommen Sie Kindergeld oder Unterhalt, sind auch hierfür Nachweise vorzulegen.
  • Einkünfte aller Art sind unbedingt anzugeben, es wird aber nicht alles angerechnet. Wenn Sie Wohngeld für Ihre Kinder beantragen, sind auch deren Einkünfte (Unterhaltsleistungen, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) anzugeben.
  • Außerdem brauchen Sie einen Nachweis, warum Sie kein Bafög bekommen. Wurde der BAföG-Antrag abgelehnt, weil Ihr Ehepartner oder Ihre Eltern ein zu hohes Einkommen haben, dann haben Sie auch keinen Wohngeldanspruch. Dieser besteht aus den oben aufgeführten Gründen nur dann, wenn Sie generell keinen Anspruch auf BAföG haben.
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