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400-Euro-Job und Wohngeld - was Sie dabei beachten sollten

Beantragen Sie zum 400-Euro-Job Wohngeld.
Beantragen Sie zum 400-Euro-Job Wohngeld.
Haben Sie nur einen 400-Euro-Job, so wird es für Sie unmöglich sein, Ihren Lebensunterhalt und Ihre Miete ohne Unterstützung zu zahlen. Sie sollten einen Antrag auf Wohngeld stellen und abwarten, wie er beschieden wird. Dies könnte jedoch problematisch werden, da es sehr unglaubwürdig ist, dass Sie von nur 400 Euro monatlich leben. Decken Sie Ihre Einnahmen auf und stellen Sie einen plausiblen Antrag auf Wohngeld.

Was Sie benötigen:

  • Antrag auf Wohngeld
  • Lohnnachweise
  • Diverse weitere Nachweise, Krankenkassennachweis, Vermieterauskunft usw.

Wohngeld zum 400-Euro-Job beantragen

Sollten Sie einen 400-Euro-Job haben und davon nicht Ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten können, sollten Sie Wohngeld beantragen. Beachten Sie, dass Sie nur dann einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn Sie kein Hartz IV beziehen.

  1. Zuerst drucken Sie sich die Antragsformulare für das Wohngeld aus.
  2. Das Formular unterzeichnen Sie nach dem Ausfüllen und schicken es an das für Sie zuständige Wohngeldamt.
  3. Es wird Sie bald ein Mitarbeiter des Wohngeldamtes anschreiben und Sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt zu übersenden. Hierzu müssen Sie die Vermieterauskunft von Ihrem Vermieter, die Gehaltsauskunft von Ihrem 400-Euro-Job Arbeitgeber und die restlichen Formulare ausfüllen lassen und zeitnah zurücksenden.
  4. Tun Sie dies unbedingt in der angesetzten Zeit. Nur so kann Ihr Antrag auf Wohngeld positiv beschieden werden.

Nun warten Sie den Bescheid Ihres Antrags ab. Der Mitarbeiter in dem Wohngeldamt wird für den Bescheid ca. vier bis acht Wochen benötigen.

Wissenswertes über Wohngeld

  • Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie keine andere Leistung beziehen und zu wenig Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Gehen Sie einem 400-Euro-Job nach, können Sie Wohngeld beantragen, da Sie von diesem Geld sicherlich nicht Ihren Lebensunterhalt decken können.
  • Ein weiterer Ausschlussgrund für Wohngeld, obwohl Sie einen 400-Euro-Job haben, ist es, wenn Sie Wohngeld für eine andere Wohnung bekommen.
  • Sie dürfen keinen Anspruch auf Wohngeld unter zehn Euro haben oder bereits Wohngeld missbraucht haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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