Wenn Sie einer Tätigkeit auf 400-Euro-Basis nachgehen, spricht man auch von einer geringfügigen Beschäftigung.
Diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB), viertes Buch, Paragraph 8, genau definiert.
Wie sich ein Job auf 400-Euro-Basis steuerrechtlich darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
01.03.2011
Annett Atron
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Regelungen zum 400-Euro-Job
- In der Regel zahlen Sie als Arbeitnehmer mit einem Job auf 400-Euro-Basis weder Steuern noch Sozialabgaben. Ihr Arbeitgeber hingegen zahlt für Sie als Arbeitskraft einen Pauschalbetrag, mit dem Sie auch geringe Rentenansprüche erwerben.
- Als 400-Euro-Jobber haben Sie auch die Möglichkeit, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten und mit eigenen finanziellen Mitteln die Pauschalabgaben Ihres Arbeitgebers zu erhöhen. Damit vergrößern Sie dann Ihren Rentenanspruch.
- Beziehen Sie allerdings aufgrund Ihres Alters schon eine Vollrente und gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, wirkt sich diese nicht mehr auf Ihre Rente aus!
- Bei einem Job auf 400-Euro-Basis ist nicht die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend, sondern, dass ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von 400 Euro pro Monat im Durchschnitt nicht überschritten wird.
- Auch einmalige Einnahmen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden auf den monatlichen Durchschnittsbetrag mit angerechnet.
- Wenn Sie mehreren Jobs auf 400-Euro-Basis nachgehen, werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet (dies gilt allerdings nicht für Entgelte aus kurzfristigen Minijobs). Überschreiten Sie hierbei die Verdienstgrenze von durchschnittlich 400 Euro im Monat, werden die Jobs versicherungspflichtig.
Nebenjob mit Basis einer versicherungspflichtigen Arbeit
- Gehen Sie bereits einer versicherungspflichtigen Arbeit nach, können Sie nur einem einzigen 400-Euro-Job als sozialversicherungsfreie Nebentätigkeit nachgehen.
- Jede weitere geringfügige Beschäftigung wird dann mit Ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit zusammengelegt und es müssen Abgaben gezahlt werden.

