- 20.04.2011 Britta Odendahl
- Kaufvertrag
- Verbrauchereigenschaft
Verbraucherverträge geben dem Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Halten Sie unbedingt die Frist ein, um Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht geltend zu machen und prüfen Sie vorab, ob Sie von dem Verkäufer über Ihren Widerruf belehrt worden sind.
Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht
- Grundsätzlich gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn ein Verbraucher einem Unternehmer einer Ware abkauft, d. h., wenn ein Verbrauchervertrag vorliegt.
- Wenn Sie ein Produkt gekauft haben und es sich nach dem Kauf noch einmal anders überlegt haben, können Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Sie müssen dem Verkäufer nicht den Grund für Ihren Sinneswandel erklären. Darüber hinaus ist es auch unerheblich, ob Ihnen das Produkt einfach nicht mehr gefällt oder es einen anderen Grund gibt. Es muss auch kein Sachmangel vorliegen. Sie haben bei einem Verbrauchervertrag das Recht, es sich noch einmal anders zu überlegen.
- Es genügt, wenn Sie schriftlich mitteilen oder durch das Zurücksenden der Ware erklären, dass Sie den Kauf widerrufen. Halten Sie unbedingt die Schriftform ein. Bewahren Sie nach jedem Kauf den Kaufbeleg bzw. den Kaufvertrag auf. So können Sie beweisen, dass Sie das Produkt bei dem jeweiligen Verkäufer erworben haben.
- Prüfen Sie vorab, ob Sie der Verkäufer in dem Kaufvertrag über das Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt diese Belehrung, gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt und nicht nur 14-tägig. Die Frist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt worden sind.
- Gesetzlich normiert ist das Widerrufsrecht in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Prüfen Sie dies ruhig nach und vergewissern Sie sich.
- Packen Sie die Ware wieder so ein, wie Sie diese erhalten haben, und geben Sie sie an den Verkäufer zurück.
- Die Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Geschäfts. Sie können nun den Kaufpreis von dem Verkäufer zurückfordern.